Fliesenleger Hilden
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Immer wieder gibt es bei Bau-, Reparatur- und Sanierungsprojekten unterschiedliche Standpunkte in Bezug darauf, in wieweit die geschuldete Leistung tatsächlich erbracht ist. Seit dem Wegfall der Meisterpflicht im Jahr 2004 kann jeder Unternehmer als Fliesen- und Plattenleger Leistungen erbringen. Das Resultat sind oftmals mangelhafte Arbeiten, Schäden, Folgekosten und Sanierungsbedarf. Streitigkeiten sind die Folge. Oft wird dabei die Moderation durch ein unparteiischen Dritten gefordert. Ein Sachverständiger ist beruflich zur Unparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet. Hier erhalten Sie eine objektive Meinung, eine sachliche Dokumentation und eine fachlich fundierte objektive Basis zur Entscheidungsfindung.
Keywords Baufeuchtemessung, Beratung & Begutachtung, Erstellung eines Aufmaßes nach VOB DIN 18352, Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB, Fliesen-Gutachter, Fliesenlegemeister, Fliesensachverständiger, Gerichtsgutachten, Gutachten über Fliesen-/ Platten- und Natursteinverlegearbeiten, Gutachter, Gutachter für Platten- und Natursteinverlegearbeiten, Materialanalysen, Mosaiklegemeister, Natursteinverlegesachverständiger, Plattenlegemeister, Plattenlegesachverständiger, Privatgutachten, Sachverständiger, Sachverständiger Fliesenlegerhandwerk, Schiedsgutachten.
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Die Schwerpunkte dieser Tätigkeit beziehen sich auf die Erstellung von Privat- und Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten, Kostenberechnungen von Schadensfällen und Beratung für den Fachbereich Fliesen-, Platten- und Natursteinarbeiten. Hierbei stehe ich deutschlandweit zur Verfügung. * Gutachten über Fliesen-, Platten- und Natursteinverlegearbeiten * Schiedsgutachten * Privatgutachten * Gerichtsgutachten * Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB * Baufeuchtemessung * Materialanalysen * Beratung & Begutachtung * Reinigungsmittel * Erstellung eines Aufmaßes nach VOB DIN 18352
Link: Lesitungen
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